Dabei handelt es sich um einen erheblichen Deliktsbetrag, selbst wenn den Deliktssummen nach oben hin keine Grenzen gesetzt sind. Der Taterfolg ist daher in Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen als mittelschwer bis schwer zu würdigen. - 26 -