6. 6.1. Die Vorinstanz hat den mit Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 10. Januar 2018 für eine Freiheitsstrafe von 26 Monaten gewährten bedingten Vollzug widerrufen und den Beschuldigten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 ½ Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft sowie des vorzeitigen Strafvollzugs von gesamthaft 493 Tagen, verurteilt.