Angesichts der Tatsache, dass die F. GmbH über keine Geschäftsräumlichkeiten, Fahrzeuge oder andere Aktiven verfügte (vgl. UA act. 4-13), ist damit das Stammkapital von Fr. 20'000.00 aktivseitig nicht einmal mehr zu Hälfte gedeckt. Ein Kapitalverlust ist somit ausgewiesen. Nachdem auch die nachfolgenden Quartalabschlüsse einen Saldo von Fr. 14.91 respektive Fr. 204.03 auswiesen, während sich seit dem 1. Juli 2019 bis Ende des Jahres unbeglichene Betreibungen, vorwiegend über öffentlich-rechtliche Forderungen, in Höhe von gesamthaft Fr. 14'330.75 angehäuft hatten (UA act. 5.1-32), ist davon auszugehen, dass spätestens Ende des Jahres 2019 auch eine Überschuldung vorlag und dass dauerhaft