5.3. In tatsächlicher Hinsicht kann im Wesentlichen auf die Ausführungen im Zusammenhang mit dem Schuldspruch wegen Betruges verwiesen werden (vgl. Ziff. 2.3 hiervor). Demnach ist erstellt, dass der Beschuldigte seit dem 8. Februar 2019 als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der F. GmbH im Handelsregister eingetragen war (UA act. 5.1-1), über welche am tt.mm.2020 der Konkurs eröffnet und am tt.mm.2020 mangels Aktiven eingestellt worden ist (UA act. 1-78; 4-45).