3.5. In subjektiver Hinsicht ist erstellt, dass der Beschuldigte nicht mit einer Überprüfung seiner Angaben gerechnet hat, sofern eine solche überhaupt möglich bzw. zumutbar war (vgl. Ziff. 2.4.2 hiervor). Damit war er sich der erhöhten Glaubwürdigkeit, die dem Kreditantrag beigemessen wurde – zumindest im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre – bewusst. Durch die bewusst falschen Angaben (insbesondere auch in Bezug auf den Verwendungszweck des Kredits, vgl. Ziff.