3.4.2. Der Beschuldigte hat in den der G.-Bank und der H.-Bank eingereichten Kreditanträgen wahrheitswidrige Angaben über das Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen COVID-19-Kredit getätigt, seine Unterschrift daruntergesetzt und die Anträge den jeweiligen Banken eingereicht. Entgegen den Vorbringen des Beschuldigten ist dem COVID- 19-Kreditantrag erhöhte Glaubwürdigkeit beizumessen, weshalb sein Vorgehen als strafbare Falschbeurkundung zu qualifizieren ist.