Entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten kommt dem COVID-19- Kreditantrag Urkundenqualität gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB zu. Aus dem ausgefüllten und unterzeichneten Formular kommt die an die Bank gerichtete Erklärung zum Ausdruck, einen Darlehensvertrag abschliessen zu wollen. Dabei handelt es sich ohne Weiteres um eine menschliche Gedankenäusserung von rechtlicher Relevanz, da durch die Annahme seitens der Bank unmittelbar ein Vertrag zustande kommt.