Im Übrigen bestreitet er, dass den Kreditanträgen Urkundenqualität oder gar eine erhöhte Überzeugungskraft oder Glaubwürdigkeit zukomme. Da nur eine qualifizierte schriftliche Lüge strafbar sei, sei der Tatbestand der Falschbeurkundung vorliegend nicht erfüllt (vgl. Berufungsbegründung S. 6 f.).