Hinzukommt, dass ihm die prekäre finanzielle Lage seines Unternehmens und die drohende Ausweisung bewusst waren, weshalb ihm auch kein ernsthafter Rückzahlungswille attestiert werden kann. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner besonderen Intelligenz, zu erkennen, dass die F. GmbH ihre Geschäfte früher oder später würde einstellen müssen und es sich lediglich um eine Frage der Zeit handelte, bis der Konkurs eröffnet würde.