MÄRKLI/GUT, Missbrauch von Krediten nach COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung, in: AJP 6/2020, S. 722-738, S. 728). Die Arglistigkeit der Täuschung ergibt sich vorliegend jedoch aus dem Umstand, dass eine Überprüfung der Angaben des Beschuldigten in Bezug auf den zugesicherten Verwendungszweck sowie den Rückzahlungswillen als innere Tatsachen von vornherein nicht möglich und im Übrigen aufgrund der besagten Umstände nicht zumutbar war.