Nur so erklärt sich, dass er unter den ersten war, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Andererseits erschliesst sich bereits aus dem Antragsformular selbst, dass eine Überprüfung zumindest bestimmter Angaben nicht erfolgen wird, sofern eine solche überhaupt möglich wäre (vgl. Ziff. 5 des Antragsformulars, wonach die Bank keine Pflicht hat, die vertragskonforme Verwendung [des Kredits] zu überprüfen, UA act. 1-15, vgl. dazu unten). Entsprechend ist davon auszugehen, dass auch der Beschuldigte sowohl beim ersten, besonders jedoch beim zweiten Kredit davon ausgegangen ist, dass seine Angaben nicht näher geprüft - 12 -