Darauf lässt einerseits die Tatsache schliessen, dass der Beschuldigte den ersten Kreditantrag am 26. März 2020 und damit exakt am Tag des Inkrafttretens der entsprechenden Verordnung, somit am frühest möglichen Termin gestellt hat. Entsprechend hat er auch den im Vorfeld zur Implementierung des Kreditprogramms in den Medien und der Politik geführten Diskurs vernommen, indem insbesondere die nur sehr eingeschränkten Möglichkeiten einer materiellen Prüfung der Kreditanträge durch die Banken thematisiert wurden. Nur so erklärt sich, dass er unter den ersten war, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben.