2.4.1.3. In Bezug auf den H.-Bankkredit hat der Beschuldigte auf dem Kreditantrag einen Umsatzerlös von Fr. 3'254'767.00 deklariert (UA act. 1-15). Es ist unbestritten bzw. gestützt auf die edierten Kontoauszüge erstellt, dass die F. GmbH nicht annähernd einen Umsatz in dieser Grössenordnung erwirtschaftet hat und diese Angabe somit nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprach, was dem Beschuldigten auch bewusst war (vgl. Berufungsbegründung Rz. 5 und 7;