2. Mehrfacher Betrug 2.1. Die Vorinstanz erachtete den in Ziffer I.1.1 zur Anklage erhobenen Sachverhalt im Wesentlichen gestützt auf die edierten Bankunterlagen sowie die Aussagen des Beschuldigten als erstellt und sprach ihn gestützt darauf des mehrfachen Betruges schuldig (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 3 ff.).