2.2. Das Bezirksgericht Aarau sprach den Beschuldigten gleichentags des mehrfachen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung, der Geldwäscherei, der Unterlassung der Buchführung sowie der Misswirtschaft schuldig und bestrafte ihn dafür unter Widerruf der bedingt gewährten Vorstrafe von 26 Monaten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 143 Tagen sowie des vorzeitigen Strafvollzuges im Umfang von 350 Tagen. Es verwies den Beschuldigten gestützt auf Art. 66abis StGB für die Dauer von sieben Jahren und unter Ausschreibung im SIS des Landes und sprach der Privatklägerin die beantragte Zivilforderung zu.