1.2. Mit Eingabe vom 2. August 2021 beantragte die C. als Privatklägerin, der Beschuldigte sei zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von Fr. 299'997.00 zzgl. Zins von 5 % seit dem 16. Oktober 2020 sowie Fr. 129'993.51 zzgl. Zins von 5 % seit dem 12. November 2020 sowie einer Parteientschädigung in Höhe von Fr. 1'622.93 (zzgl. Mehrwertsteuer) zu verpflichten. 2. 2.1. Am 1. Dezember 2021 fand vor dem Bezirksgericht Aarau die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten statt.