Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür unter Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Vorstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren sowie einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu verurteilen, wobei ihm die ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug anzurechnen seien. Gegen den Beschuldigten sei ausserdem für die Dauer von 15 Jahren eine obligatorische Landesverweisung mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) auszusprechen. Schliesslich seien das beschlagnahmte Bargeld in Höhe von Fr. 834.20 sowie eine gefälschte Rolex für die Deckung der Verfahrenskosten zu verwenden bzw. zu vernichten.