1. 1.1. Am 16. Juli 2021 erhob die kantonale Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung, qualifizierter Geldwäscherei, Unterlassung der Buchführung sowie Misswirtschaft. Sie beantragte, der Beschuldigte sei dafür unter Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Vorstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren sowie einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu verurteilen, wobei ihm die ausgestandene Untersuchungshaft und der vorzeitige Strafvollzug anzurechnen seien.