Das Gutachten des IRM des Kantonsspitals Aarau vom 12. März 2021 hat ergeben, dass der Beschuldigte Amphetamin und Kokain konsumiert hat. Der Beschuldigte hat nicht vorgebracht, dass die Substanzen ihm zwangsweise oder sonst ohne bzw. gegen seinen Willen verabreicht worden wären. Damit kann davon ausgegangen werden, dass er beide Substanzen wissentlich und willentlich eingenommen hat. Der subjektive Tatbestand ist deshalb (ebenfalls) erfüllt.