Dies insbesondere deshalb, weil Kokain nach dem Konsum im Blut ca. fünf bis zehn Stunden und im Urin zwei bis vier Tage nachweisbar ist. Benzoylecgonin hingegen ist im Urin ca. zwei Tage nachweisbar und geht zuerst ins Blut und erst danach in den Urin über (vorinstanzliches Urteil, E. 4.6.3). Da Benzoylecgonin im Blut nur zwei Tage nach dem Kokainkonsum nachgewiesen werden kann, muss der Beschuldigte somit maximal zwei Tage vor der entnommenen Blutprobe Kokain konsumiert haben. Entsprechend wird im Gutachten festgehalten, - 17 -