Wie ausgeführt, ist gemäss dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 12. März 2021 erstellt, dass der Beschuldigte am 4. Februar 2021 mehr als 200 µg/L Amphetamin im Blut hatte (UA act. 39). Indem der Beschuldigte erwiesenermassen Amphetamin konsumierte, nahm er mindestens in Kauf, im fahrunfähigen Zustand Auto zu fahren und handelte somit zumindest eventualvorsätzlich.