Dieses Vorbringen muss unter den gegebenen Umständen als Schutzbehauptung erachtet werden. Der Beschuldigte hat mehrmals klar ausgesagt, das Medikament Focalin zu nehmen (UA act. 12 und 16 f.; UA act. 30; Gerichtsakten [GA] act. 14). Selbst in der Berufungsbegründung vom 27. Juli - 15 -