2.6. Zusammenfassend wecken die Vorbringen der Verteidigung keine Zweifel an der Schlüssigkeit und der Nachvollziehbarkeit des Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 12. März 2021 und des Ergänzungsgutachtens des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 10. Februar 2023. Die Gutachten sind schlüssig und nachvollziehbar. Unter diesen Umständen kann vollumfänglich auf die beiden Gutachten abgestellt werden.