Gleiches gilt auch in Bezug auf die Durchführung von ELISA Verfahren. Es kann auch hier davon ausgegangen werden, dass das IRM des Kantonsspitals Aarau als akkreditierte Stelle ein solches Verfahren richtig durchführt. Die vom Beschuldigten ins Feld geführte mögliche Fehlerquellen wie die falsche Lagerung, Fehler bei der Analyse, ungenügende Dokumentation, Übersehen von Kreuzreaktionen etc. (ergänzte Berufungsbegründung vom 21. November 2022 S. 22 ff.) sind rein spekulativ und durch nichts belegt. Jedenfalls sind keine Hinweise auf irgendwelche Unregelmässigkeiten bekannt. Entsprechend besteht auch kein Anlass für weitere Abklärungen.