Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt (vorinstanzliches Urteil, E. 4.6.3), ist das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau dafür akkreditiert, auf entsprechenden Auftrag hin insbesondere sichergestellte Asservate einer forensisch-toxikologischen Untersuchung auf gängige körperfremde Substanzen zu unterziehen und ein entsprechendes Gutachten betreffend Fahrfähigkeit zu erstellen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass das IRM des Kantonsspitals Aarau als akkreditierte Fachstelle über das entsprechende Fachwissen verfügt, wie mit entnommenen Proben in Bezug auf Lagerung und Aufbewahrung umzugehen ist. - 14 -