Zusammenfassend konnte also mit den vom Kantonsspital Aarau verwendeten Analyseverfahren zuverlässig zwischen Amphetamin und Methylphenidat unterschieden werden. Mit anderen Worten konnte die Möglichkeit, dass der Beschuldigte Methylphenidat bzw. Focalin konsumierte (vgl. dazu Untersuchtungakten [UA] act. 16), dieses aber in den Testverfahren als Amphetamin angezeigt wurde, ausgeschlossen werden. Das Ergänzungsgutachten erklärt schlüssig, weshalb der Beschuldigte tatsächlich Amphetamin konsumiert haben musste. Es kann darauf abgestellt werden.