Während dieser 4 Tage müssten die Proben richtig gelagert werden. Das KSA verwende das ELISA Verfahren und dieses sei von zahlreichen Parametern bestimmt, welche zu beachten und zu protokollieren seien (Berufungsbegründung vom 21. November 2022 S. 24). Das Gutachten des KSA sei zudem offensichtlich widersprüchlich hinsichtlich des Fundes von Methamphetamin/XTC (Berufungsbegründung vom 21. November 2022 S. 24). Schliesslich sei in dubio pro reo davon auszugehen, dass der Beschuldigte kein Amphetamin konsumiert habe, sondern das erlaubte Methylphenidat (Berufungsbegründung vom 21. November 2022 S. 26).