Ausserdem stehe nicht die Qualität der Mitarbeiter des Kantonsspitals Aarau auf dem Prüfstand, sondern die angewendeten Analyseverfahren als solche. Unter diesen Umständen sei dann auch nachvollziehbar, dass eine Untersuchung, welche einzig mit dem Ergebnis «positiv» oder «negativ» ausfalle, allenfalls keine verlässlichen Aussagen dazu treffen könne, ob ein Grenzwert überschritten worden sei oder nicht (Berufungsbegründung vom 27. Juli 2022 S. 11). Die Analyse des Kantonsspitals Aarau vom 12. März 2021 sei relativ einfach gehalten.