Aarau möge zwar menschlich nachvollziehbar sein, jedoch sei dieses Vertrauen rechtlich nicht gerechtfertigt, denn es sei nicht wahrscheinlich, dass diese Mitarbeiter im Kantonsspital Aarau niemals einen Fehler machen könnten (Berufungsbegründung vom 27. Juli 2022 S. 10). Ausserdem stehe nicht die Qualität der Mitarbeiter des Kantonsspitals Aarau auf dem Prüfstand, sondern die angewendeten Analyseverfahren als solche.