Der Beschuldigte führt weiter aus, das Gutachten des Kantonsspitals Aarau erwähne auf der letzten Seite, dass die Analyse des Urins des Beschuldigten mittels eines ELISA Verfahrens durchgeführt worden sei. Dieses sei sehr heikel und für eine korrekte Analyse seien parallel zur Analyse selbst Checklisten zu führen, welche die richtige Verwendung der zu untersuchenden Proben gewährleisten sollten. Dazu seien schriftliche Nachweise zu führen und diese müssten vom Kantonsspital Aarau ediert werden (Berufungsbegründung vom 27. Juli 2022 S. 9).