lasse, obschon gerichtsnotorisch erwiesen sei, dass wenn Menschen arbeiteten, auch Fehler passieren könnten (Berufungsbegründung vom 27. Juli 2022 S. 7 f.). Der Beschuldigte habe zum Tatzeitpunkt auf medizinische Anordnung hin das Medikament Focalin genommen, welches als Wirkstoff Methylphenidat enthalte. Dieser Wirkstoff sei amphetaminähnlich und die Vorinstanz hätte der Frage nachgehen müssen, ob durch die vom Kantonsspital Aarau durchgeführten Analysen die Einnahme dieses Medikaments bzw. von dessen Wirkstoff vom Konsum von Amphetamin richtig abgegrenzt werden könne.