2.2. 2.2.1. Aus dem Gutachten des IRM des Kantonsspitals Aarau vom 12. März 2021 geht hervor, dass anlässlich des Vorfalls vom 4. Februar 2021 der Vortest der Urinprobe in Bezug auf Amphetamin/Methamphetamin/XTC sowie Kokain positiv ausfiel, im Blut des Beschuldigten allerdings nur Amphetamin und Benzoylecgonin (Abbauprodukt von Kokain) nachgewiesen werden konnte. Während die festgestellte Blutkonzentration von Amphetamin bei >200 µg/L lag, lag diejenige von Benzoylecgonin bei 22 µg/L. Das Gutachten kam zum Schluss, dass der Beschuldigte aufgrund des nachgewiesenen Amphetamins in seinem Blut zum Ereigniszeitpunkt in fahrunfähigem Zustand gewesen sein muss.