3.7. Innert erstreckter Frist reichte der Beschuldige am 21. November 2022 eine ergänzte Berufungsbegründung ein. 3.8. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 wurde die Anordnung eines Ergänzungsgutachtens zum Gutachten des Kantonsspitals Aarau in Aussicht gestellt und die Parteien erhielten die Möglichkeit, Ergänzungsfragen zu stellen. 3.9. Der Beschuldigte stellte mit Eingabe vom 13. Januar 2023 Ergänzungsfragen. 3.10. Mit Verfügung vom 17. Januar 2023 wurde das Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. -9-