3.4. Welche Analyseverfahren lassen eine zuverlässige Abgrenzung von zulässigen amphetaminähnlichen Stoffen zum verbotenen Amphetamin zu und wurde vom Kantonsspital Aarau durch in der Auftragsnummer aaa angewendeten Analyseverfahren ein solches Verfahren angewendet? 3.5. Unter welchen Bedingungen können bei den vom Kantonsspital Aarau in der Auftragsnummer aaa angewendeten Analyseverfahren falsch-positive Resultate entstehen? Wie können solche Resultate ausgeschlossen werden? 3.6. Bestehen für die vom Kantonsspital Aarau in der Auftragsnummer aaa angewendeten Analyseverfahren bestimmte Cut-Off oder Toleranzwerte und wenn ja, wie hoch sind diese?