2.2. Der Beschuldigte stellte anlässlich der Hauptverhandlung folgende Anträge: a. Der Beschuldigte sei vom Vorwurf des Fahrens im übermüdeten Zustand, des Fahrens unter Drogeneinfluss, der Verletzung von Verkehrsregeln und der Übertretung des BetmG von Schuld und Strafe freizusprechen.