1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu verurteilen zu: Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je CHF 130.00 bedingt, Probezeit 2 Jahre Busse von CHF 1'000.00 / Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage. 3. Unter den üblichen Kostenfolgen. III. Weitere Angaben 1. Höhe der bisher entstandenen Untersuchungskosten: CHF 2'096.00. 2. Die Anklagegebühr beträgt CHF 950.00. Auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung wird verzichtet. 2. 2.1. Am 5. Januar 2022 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Zurzach mit Befragung des Beschuldigten statt.