Es war vorhersehbar, dass der Beschuldigte einen Unfall verursachten könnte, wenn er die Beherrschung über sein Fahrzeug verliert. Dies hätte vermieden werden können, wenn der Beschuldigte die Kontrolle über seinen Personenwagen behalten hätte. 4. Übertretung des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) Der Beschuldigte hat vorsätzlich und unbefugt Betäubungsmittel konsumiert. Der Beschuldigte konsumierte wissentlich und willentlich an einem unbekannten Zeitpunkt und einem unbekannten Ort unbefugt Amphetamin und Kokain. II. Anträge -4-