Der Beschuldigte hat fahrlässig die Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollzugsvorschriften des Bundesrates verletzt. Der Beschuldigte fuhr am 04.02.2021 mit dem Personenwagen C., Kontrollschild Nr. X, in Q. oder R. los und beabsichtigte, nach S. zu fahren, wo er einen Termin hatte. Um ca. 12.30 Uhr verursachte er auf der X-Strasse in R. einen Selbstunfall, indem er die Beherrschung über sein Fahrzeug verlor, die Gegenfahrbahn überquerte, frontal mit einer Signaltafel kollidierte, von der Strasse abkam und schliesslich ca. 100m weiter im Wiesland zum Stillstand kam.