Der Beschuldigte war an diesem Tag müde, weshalb er nach dem Mittagessen beim Schützenstand in Q. oder R. ein Powernap von 12-13 Minuten machte. Um rechtzeitig an seinen Termin in S. anzukommen, setzte er in der Folge seine Fahrt wissentlich und willentlich fort, obwohl er übermüdet und deshalb nicht fahrfähig war, was er wusste aber zumindest billigend in Kauf nahm. eventualiter -3- Der Beschuldigte hat fahrlässig, obwohl er aus anderen Gründen fahrunfähig war, ein Motorfahrzeug geführt.