Er hatte ein gutes Verhältnis zu ihnen, als er selbst noch dort lebte und schickte ihnen von der Schweiz aus Geld (act. 5). Seit er in Haft ist, hat er keinen Kontakt mehr zu ihnen (Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung S. 29). Er spricht kaum Deutsch und war während sämtlicher Einvernahmen auf einen Dolmetscher angewiesen. Es besteht folglich weder eine wirtschaftliche Integration noch sind sonstige relevante Beziehungen oder ein Familiennetz in der Schweiz vorhanden. Zwar sind die Lebensumstände in Afghanistan aktuell schwierig.