7.4. Der Beschuldigte, geboren am tt.mm.1998, ledig und kinderlos, ist afghanischer Staatsbürger. Als 18-Jähriger reiste er im Januar 2016 alleine in die Schweiz ein (MIKA-Akten [act. 645] S. 12; Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung S. 27 ff.). Während seiner vergleichsweisen kurzen Aufenthaltsdauer trat er wiederholt straffällig in Erscheinung (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Mangels Flüchtlingseigenschaft wurde sein Asylgesuch mit Entscheid vom 23. Dezember 2019 rechtskräftig abgewiesen. Da der Vollzug der Wegweisung zum damaligen Zeitpunkt nicht zumutbar war, wurde er vorläufig aufgenommen (MIKA-Akten S. 54 ff).