Die übrigen persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten bieten zu keinen Bemerkungen Anlass. Er ist 24-jährig, afghanischer Staatsbürger und lebte bis zu seiner Verhaftung als Asylsuchender bzw. nach Abweisung seines Asylgesuchs als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz. Er ist ledig, kinderlos und ohne nutzbringende Ausbildung und lebte hier von der Sozialhilfe. Seine Strafempfindlichkeit ist gering bis maximal durchschnittlich. Insgesamt halten sich die positiven sowie negativen Faktoren knapp die Waage, so dass sich die Täterkomponente neutral auswirkt.