5.3.3. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte ist im Strafregister mehrfach verzeichnet (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Am 13. Februar 2018 wurde er von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Am 20. Februar 2020 wurde er vom Gerichtspräsidium Laufenburg wegen Tätlichkeiten und sexueller Belästigung zu einer Busse von Fr. 512.00 verurteilt. Für dieses Verfahren verbrachte er zwei Tage in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte hat aus - 20 -