2021 zu 100%, danach bis Februar 2022 teilweise arbeitsunfähig. Bis heute benutzt sie nachts keine Busse und kann nicht im Hotelbereich, in dem sie ihr Studium abgeschlossen hat, arbeiten, weil ihr der direkte Kundenkontakt Schwierigkeiten bereitet (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.). Im Hinblick auf den qualifizierten Tatbestand nach Art. 189 Abs. 3 StGB hängt die Schwere des Verschuldens jedoch auch massgebend vom Ausmass der Grausamkeit ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der qualifizierte Tatbestand allein aufgrund der Verwendung eines gefährlichen Gegenstands zur Anwendung gelangte und der Beschuldigte darüber hinaus nicht grausam handelte.