Entsprechend schwer wiegt die Verletzung der sexuellen Integrität und damit einhergehend das Verschulden. Dies zeigt sich auch durch die Folgen der Tat. B. erlitt im Nachgang zur Tat Angstzustände und psychische Beeinträchtigungen, die zu einem beruflichen Einbruch geführt haben. Sie befand sich von 1. September bis 10. November 2020 in stationärer Behandlung und besuchte von Mitte Februar bis Mitte April 2021 eine Tagesklinik in Zürich. Die therapeutische Behandlung dauert bis heute fort. Sie war von August 2020 bis Februar - 16 -