Ausserdem sei nicht erstellt, dass die Schere geöffnet gewesen sei. Er bestreitet sowohl für den Fall der geschlossenen als auch der geöffneten Schere eine objektive Gefahr für die Gesundheit von B. (Berufungsbegründung S. 11 ff.). 1.5.3.2. Der qualifizierte Tatbestand gemäss Art. 189 Abs. 3 StGB ist erfüllt, wenn der Täter grausam handelt, namentlich, wenn er eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand verwendet. In Bezug auf die rechtlichen Voraussetzungen der Qualifikation kann auf die obigen Ausführungen zur Vergewaltigung verwiesen werden.