B. hat darauf aufgehört sich zu wehren und der Beschuldigte hat versucht, seinen Penis in ihre Vagina einzuführen (act. 507). Er hat die Schere in der Folge während des gesamten Vorfalls immer wieder geöffnet über ihren Kopf hochgehalten, wenn B. sich gewehrt hat und jeweils wieder aufgehört, sobald sie keinen Widerstand mehr geleistet hat (act. 521, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). Sie hatte grosse Angst, dass der Beschuldigte sie mit der Schere verletzen könnte und hat den Beschuldigten mehrmals angefleht, ihr nicht weh zu tun (act. 521 f.; Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung S. 17).