507, 516, 521; Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung S. 16). Er hat die Schere aufgeklappt und sie mit freiliegenden Klingen von oben über den Kopf der nach wie vor mit dem Rücken auf dem Bett liegenden B. gehalten und gleichzeitig «shut up» gesagt (Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung S. 17; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10). B. hat darauf aufgehört sich zu wehren und der Beschuldigte hat versucht, seinen Penis in ihre Vagina einzuführen (act. 507).