Mit Anschlussberufung vom 4. Mai 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigte wegen mehrfacher qualifizierter versuchter Vergewaltigung, mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruchs und mehrfacher sexueller Belästigung schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 17 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen sei. Weiter beantragte die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer vollzugsbegleitenden, ambulanten Massnahme gemäss Art. 63 StGB sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren.