1. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der Freiheitsberaubung i.S.v. Art. 183 Ziff. 1 StGB. 2. Der Beschuldigte A. ist schuldig - der mehrfachen versuchten Vergewaltigung i.S.v. Art. 190 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB; - der mehrfachen, teilweise qualifizierten sexuellen Nötigung i.S.v. Art. 189 Abs. 1 und Abs. 3 StGB; - des Hausfriedensbruchs i.S.v. Art. 186 StGB sowie - der mehrfachen sexuellen Belästigung i.S.v. Art. 198 StGB.